Es soll Vereine geben, in welchen Gerüchte über Verwarnungen von Mitgliedern kursieren, obwohl die Verwarnungen nie statt gefunden haben.
Es soll Vereine geben, in denen Verwarnungen für "Verhalten" ausgesprochen werden sollen, welche jedem gesunden Menschenverstand spotten, und für "Verhalten" welche sich andere auch "erlauben".
Verwarnungen werden also auch willkürlich ausgesprochen.
Das Problem bei willkürlichen Ausschlüsen von Vereinsmitgliedern besteht in den zivilrechtlichen Folgen. Für den Fall, dass man nicht einen primitiven und paranoiden Proleten-Arsch sondern einen Menschen aus dem Verein rauswirft, kann das für den Verein ziemlich teuer werden und am Schluss ist das Ex-Mitglied immer noch oder wieder Mitglied. Gegen ungerechtfertigte Ausschlüsse aus Vereinen kann man nämlich zivilrechtlich vorgehen, und ein Mensch wird das auch tun.
Vorschlag, zur Handhabung von Vereins-Ausschlüssen
Der Ausschluss von Mitgliedern sei folgendermassen zu regeln:
"Mitglieder, welche die Statuten, das Flugplatzreglement, das Vereinsreglement oder das Luftfahrtgesetz und die dazugehörigen Verordnungen missachten,werden vom Vorstand verwarnt. Die Verwarnung erfolgt schriftlich mit eingeschriebenem Brief, in welcher die Verwarnung begründet wird. Alle Vereinsmitglieder erhalten eine Kopie per E-Mail oder schriftlich per normaler Post.
An der darauf folgenden GV wird die Verwarnung traktandiert und der Verwarnte kann sich an der GV zur Verwarnung äussern. Der Vorstand darf sich nicht mehr dazu äussern. Anschliessend muss von der GV im Beisein des Verwarnten die Verwarnung bestätigt oder abgelehnt werden.
Von der GV bestätigte Verwarnungen verjähren nach 3 Jahren.Nach 3 von der GV bestätigten und nicht verjährten Verwarnungen ist das Mitglied automatisch aus dem Verein ausgeschlossen."
Dies garantiert, dass niemand willkürlich aus dem Verein ausgeschlossen werden kann und schützt somit den Verein als auch seine Mitglieder.
25.11.2018