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Mind. 3 Personen für Vereinsgründung? 1 genügt!

Es kursiert das Märchen, dass es mindestens 3 Personen für eine Vereinsgründung brauche.

Tatsache ist, dass 1 Person einen Verein gründen kann. Alles was es braucht sind schriftliche Statuten, welche über den Zweck, die Mittel und die Organisation des Vereins Aufschluss geben. ZGB Art. 60.

Es kommt noch besser: Angenommen 1 Person gründet einen Verein und in den Statuten steht, dass der Vorstand aus Aktuar, Kassier und Präsi besteht, kann 1 Person diese 3 Ämter besetzen. Etwas anderes ist dem ZGB beim besten Willen nicht zu entnehmen.

Das Interessante für Vorstände, welche keine Informationen an die Vereins-Mitglieder weitergeben: Art. 67 Absatz 3, betrifft die GV: "...Über Gegenstände, die nicht gehörig angekündigt sind, darf ein Beschluss nur dann gefasst werden, wenn die Statuten es ausdrücklich gestatten..."

Das Vereinsrecht ist im ZGB von Art. 60 bis und mit Art. 79 geregelt.
Das ZGB als PDF beim Bund


30.1.2019