Alkohol-/Drogenverbot im Flugplatzreglement
Aus haftungstechnischen Gründen ist eine Null-Toleranz-Grenze für das Fliegen unter Einfluss von psychotropen und bewusstseinsverändernden Substanzen wie Alkohol, Psychopharmaka usw. einzuführen und diese ist im Flugplatzreglement einzutragen.
Beispiel eines erfundenen Unfalls
Gesundheitskosten
Nach einem Unfall mit Verletzten kommt in erster Linie die Haftpflichtversicherung des Piloten für die Gesundheitskosten auf. Ist z.B. Alkohol im Spiel ist die Chance gross, dass die Versicherung entweder nicht alles zahlt und/oder Regress auf den Piloten nimmt. Hat der Pilot zu wenig Geld, geht es weiter:
In 2. Linie können auch Vorstandsmitglieder belangt werden.
In 3. Linie andere Vereinsmitglieder und
in 4. Linie der Verein, also das Vereinsvermögen.
Zivilrechtliche Forderungen
Vom Unfallopfer oder dessen Hinterbliebenen können auch zivilrechtliche Forderungen gestellt werden. Bsp. Vater und Mutter tot, 4 Kinder zwischen 2 und 6 Jahren leben noch. Das wird teuer.
Hat der Unfallverursacher zu wenig Geld, geht es wie oben weiter:
In 2. Linie können auch Vorstandsmitglieder belangt werden.
In 3. Linie andere Vereinsmitglieder und
in 4. Linie der Verein, also das Vereinsvermögen.
Steht im Flugplatzreglement, dass das Fliegen unter Einfluss von psychotropen und bewusstseinsverändernden Substanzen wie Alkohol, Psychopharmaka usw. verboten ist, sind bei einem Unfall unter Einfluss von psychotropen und bewusstseinsverändernden Substanzen wie Alkohol, Psychopharmaka usw. der Vorstand und die Mitglieder sauber raus, der Verein vermutlich auch, ausgenommen natürlich der fehlbare Pilot.
Dann gibt es Leute, die behaupten, man solle nichts ins Flugplatz-Reglement aufnehmen, das man nicht kontrollieren kann. Denen darf man sagen, dass alle Gesetzessammlungen aller Länder dieser Erde voll von Verboten sind, welche man nur stichprobenmässig überprüft oder per Zufall über einen Verstoss stolpert.
Dann gibt es Leute, die behaupten, es würde nur das Vereinsvermögen haften, wenn in den Statuten steht, dass für Verbindlichkeiten des Vereins nur das Vereinsvermögen haftet. Das stimmt. Nur ist bei einem Unfall wie im obigen Beispiel das Vereinsvermögen eben erst am Schluss der Liste. Vorher kommen alle anderen dran :-)
Aus haftungstechnischen Gründen ist eine Null-Toleranz-Grenze für das Fliegen unter Einfluss von psychotropen und bewusstseinsverändernden Substanzen wie Alkohol, Psychopharmaka usw. einzuführen und diese ist im Flugplatzreglement einzutragen.
Ich habe es auf verschiedenen Flugplätzen selbst erlebt, dass es wegen alkoholisierten Piloten zu gefährlichen Situationen gekommen ist.
Vor allem bei Anlässen ist von Piloten die schriftliche Zusicherung zu erhalten, dass nicht unter Einfluss von Alkohol usw. geflogen wird.
Ein Alkohol- bzw. allgemeines Drogen-Verbot im Flugplatzreglement eines Modellflug-Vereins macht wegen der Haftung sehr Sinn! Alkohol, andere Drogen und die Modellfliegerei passen nicht zusammen. Modellflugzeuge sind "nüchtern" zu fliegen.
Alkohol und Modellflug "verboten"