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Alkohol und Modellflug "verboten"

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Das Steuern von Modell-Flugzeugen unter Einfluss von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, Alkohol ist eine psychotrope Substanz!, wird mit Busse oder Gefängnis bestraft. Dies gilt für sämtliche Luftfahrzeuge!

Wer also ein Modell-Flugzeug unter Einfluss von Alkohol steuert, macht sich strafbar und wird mit Gefängnis oder Busse bestraft. Für Alkohol und Modellflug gilt also die 0,0 Promille-Regelung.

Auswirkungen von übermässigem Alkoholkonsum


Geregelt ist es im Bundesgesetz über die Luftfahrt

Der Pilot eines Modell-Flugzeugs ist sinngemäss ein Flugbesatzungsmitglied, obwohl er nicht an Bord ist. Bzw. er übt die Funktion eines Flugbesatzungsmitgliedes, diejenige des Piloten aus. Anders geschrieben: De jure ist ein Modellflugzeug-Pilot kein Flugbesatzungsmitglied, de facto aber schon.
Das Wort "Flugbesatzungsmitglied" wurde vom Gesetzgeber einerseits gewählt, weil es alle Funktionen an Bord abdeckt, und andererseits, damit bei einem neuen Beruf als "Flugbesatzungsmitglied" das Gesetz so belassen werden kann.
Was man wissen muss: Alkohol ist eine psychotrope Substanz.

Bundesgesetz über die Luftfahrt, Luftfahrtgesetz, LFG, 748.0
Zweiter Teil: Rechtsbeziehungen aus dem Betrieb der Luftfahrt
Fünfter Titel: Strafbestimmungen
Erster Abschnitt: Strafbare Handlungen
Art. 90 bis
Wer in angetrunkenem Zustand oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen als Flugbesatzungsmitglied tätig ist,
wer sich vorsätzlich einer amtlich angeordneten Blutprobe oder einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung widersetzt oder entzieht oder den Zweck dieser Massnahmen vereitelt,
wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

Vierter Teil: Anwendungs- und Schlussbestimmungen
Art. 108
1 Der Bundesrat kann vorsehen, dass einzelne Bestimmungen dieses Gesetzes auf Luftfahrzeuge besonderer Kategorien keine Anwendung finden. Als solche gelten:
a. Staatsluftfahrzeuge, die nicht Militärluftfahrzeuge sind;
b. nicht motorisch angetriebene Luftfahrzeuge;
c. unbemannte motorisch angetriebene Luftfahrzeuge;
d. bemannte motorisch angetriebene Luftfahrzeuge mit geringem Gewicht oder geringer Flächenbelastung.
2 Er kann gegebenenfalls für diese Arten von Luftfahrzeugen Sonderregeln aufstellen. Dabei dürfen jedoch die Vorschriften dieses Gesetzes über die Haftpflicht und die Strafbestimmungen nicht geändert werden.


Links beim Bund zu den Gesetzen und Verordnungen

Bundesgesetz über die Luftfahrt 748.0
Es gelten der Artikel 90bis und der Artikel 108

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien 748.941
Hier ist die Modellfliegerei im Detail geregelt. Wobei Art. 90bis des LFG übergeordnet ist und gemäss Art. 108 des LFG nicht geändert werden darf, also auch für Modell-Flugzeuge zur Anwendung kommt.
Wer also ein Modell-Flugzeug unter Einfluss von Alkohol steuert, macht sich strafbar und wird mit Gefängnis oder Busse bestraft. Für Alkohol und Modellflug gilt also die 0,0 Promille-Regelung.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32012R0923
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012. Für Modell-Luftfahrzeuge ausschliesslich SERA.3101, 3115, 3120 und 3145


Das UVEK stellt sich auf einen anderen Standpunkt

Es darf besoffen, zugekifft usw. geflogen werden bis Menschenleben oder Sachen Dritter gefährdet sind. Nur ist es dann halt zu spät.

Grundlage für die Aussage des UVEK ist die obige Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012. Für Modell-Luftfahrzeuge ausschliesslich SERA.3101, 3115, 3120 und 3145

Es braucht also dringend die Klärung durch ein Gericht, also einen Unfall mit Todesfolge unter Alkohol-Einfluss. Ein Gericht kann dann festlegen ob "Flugbesatzungsmitglied" de jure nicht aber de facto schon auf einen Piloten eines Modell-Luftfahrzeugs zutrifft. Und dann gilt es.
Besser wäre natürlich, ein Gericht würde sich auf dem Latrinen-Weg ans UVEK/BAZL wenden und mitteilen: "De jure ist der Pilot eines Modell-Luftfahrzeugs zwar kein Flugbesatzungsmitglied, de facto aber schon. Art. 90 bis LFG gilt auch für die Luftfahrzeuge besonderer Kategorien, also auch Modell-Luftfahrzeuge. Dann bitte ich um Weiterleitung an den Aero Club und den Schweizerischen Modellflug Verband, und diese sollen es den Modellflug-Vereinen weiterleiten, und diese den Mitgliedern, auch wenn es Vereinspräsidenten gibt, welche aus Prinzip keine Mitteilungen von aussen an die Mitglieder weiterleiten. Lächel." Danke dem Richter, der das tut.


Alkohol-/Drogenverbot im Flugplatzreglement

Aus haftungstechnischen Gründen ist eine Null-Toleranz-Grenze für das Fliegen unter Einfluss von psychotropen und bewusstseinsverändernden Substanzen wie Alkohol, Psychopharmaka usw. einzuführen und diese ist im Flugplatzreglement einzutragen.

Beispiel eines erfundenen Unfalls
Gesundheitskosten
Nach einem Unfall mit Verletzten kommt in erster Linie die Haftpflichtversicherung des Piloten für die Gesundheitskosten auf. Ist z.B. Alkohol im Spiel ist die Chance gross, dass die Versicherung entweder nicht alles zahlt und/oder Regress auf den Piloten nimmt. Hat der Pilot zu wenig Geld, geht es weiter:
In 2. Linie können auch Vorstandsmitglieder belangt werden.
In 3. Linie andere Vereinsmitglieder und
in 4. Linie der Verein, also das Vereinsvermögen.
Zivilrechtliche Forderungen
Vom Unfallopfer oder dessen Hinterbliebenen können auch zivilrechtliche Forderungen gestellt werden. Bsp. Vater und Mutter tot, 4 Kinder zwischen 2 und 6 Jahren leben noch. Das wird teuer.
Hat der Unfallverursacher zu wenig Geld, geht es wie oben weiter:
In 2. Linie können auch Vorstandsmitglieder belangt werden.
In 3. Linie andere Vereinsmitglieder und
in 4. Linie der Verein, also das Vereinsvermögen.

Steht im Flugplatzreglement, dass das Fliegen unter Einfluss von psychotropen und bewusstseinsverändernden Substanzen wie Alkohol, Psychopharmaka usw. verboten ist, sind bei einem Unfall unter Einfluss von psychotropen und bewusstseinsverändernden Substanzen wie Alkohol, Psychopharmaka usw. der Vorstand und die Mitglieder sauber raus, der Verein vermutlich auch, ausgenommen natürlich der fehlbare Pilot.

Dann gibt es Leute, die behaupten, man solle nichts ins Flugplatz-Reglement aufnehmen, das man nicht kontrollieren kann. Denen darf man sagen, dass alle Gesetzessammlungen aller Länder dieser Erde voll von Verboten sind, welche man nur stichprobenmässig überprüft oder per Zufall über einen Verstoss stolpert.
Dann gibt es Leute, die behaupten, es würde nur das Vereinsvermögen haften, wenn in den Statuten steht, dass für Verbindlichkeiten des Vereins nur das Vereinsvermögen haftet. Das stimmt. Nur ist bei einem Unfall wie im obigen Beispiel das Vereinsvermögen eben erst am Schluss der Liste. Vorher kommen alle anderen dran :-)

Aus haftungstechnischen Gründen ist eine Null-Toleranz-Grenze für das Fliegen unter Einfluss von psychotropen und bewusstseinsverändernden Substanzen wie Alkohol, Psychopharmaka usw. einzuführen und diese ist im Flugplatzreglement einzutragen.

Ich habe es auf verschiedenen Flugplätzen selbst erlebt, dass es wegen alkoholisierten Piloten zu gefährlichen Situationen gekommen ist.

Vor allem bei Anlässen ist von Piloten die schriftliche Zusicherung zu erhalten, dass nicht unter Einfluss von Alkohol usw. geflogen wird.


Auswirkungen von übermässigem Alkoholkonsum

Bei Männern kann man von folgender Faustregel ausgehen:
Pro 100 kg Körpergewicht pro Woche maximal 1 Liter Bier mit 5 % Alkohol, oder maximal ca. 0,33 Liter Wein mit 15 % Alkohol pro Woche.
Für Frauen gilt die Hälfte.
Allerdings tritt auch dann nach ca. 2 Jahren ein leichter Gewöhnungseffekt auf. Man wird "süchtig". Selbst bei diesen geringen Mengen. Wer auf Nummer sicher gehen will, halbiert die Menge nochmals.
Dazu kommen noch persönliche Eigenschaften: Es gibt Menschen, die sind suchtanfälliger als andere. Wer suchtanfällig ist, sollte die Finger von sämtlichen Drogen (auch Alkohol) lassen und sich auch durch primitive Gruppendynamik NICHT zum Alkohol- bzw. Drogenkonsum verleiten/zwingen lassen.

Nachfolgend eine Auflistung der negativen Persönlichkeitsveränderungen, welche übermässiger Alkoholkonsum hervorruft. Die Persönlichkeitsveränderungen sind auch im nüchternen Zustand vorhanden!

Je grösser die durchschnittlich pro Tag konsumierte Alkoholmenge, umso stärker die negativen Persönlichkeitsveränderungen :-) Die negativen Persönlichkeitsveränderungen sind auch im nüchternen Zustand vorhanden.
Nach dem vollständigen Absetzen der Droge Alkohol dauert es für jeden pro Tag konsumierten Deziliter reinen Alkohol nur ca. 2 Jahre, bis die psychischen Störungen teilweise bis ganz verschwunden sind. Je nachdem wie runtergesoffen der Scheiss-Alki ist, und seine Organe geschädigt sind, kann der Körper das chemische Gleichgewicht gar nicht mehr herstellen, somit die negativen Persönlichkeitsveränderungen gar nicht oder nur teilweise verschwinden.
Kommt dazu, dass der Ex-Süchtige gewisse negative Verhaltensmuster nur mehr schwer loswird, weil er sich der negativen Verhaltensmuster nicht bewusst ist.

Hier noch ein paar Hinweise auf Wikipedia:
Alki bezeichnet umgangsprachlich einen Alkoholabhängigen, wobei die Definitionen von Jellinek zwar interessant sind, seine Alpha- und Beta-Alkis aber nicht alkoholabhängig sind, und deswegen auch nicht als Alkis bezeichnet werden sollten.

Hier die Gesamtübersicht über die Alkoholsucht, welche verharmlosend als Krankheit bezeichnet wird. Punkt 8. ist sehr interessant.

Hier in Punkt 8.2 geht es um die Wesenveränderungen, welche ich oben, evt. nicht vollständig, auch aufgeführt habe. Der ist heiss: "...Zur Wesensveränderung gehört auch die Neigung, die Alkoholkrankheit zu leugnen oder zu bagatellisieren..."

Nun dürfte auch klar sein, wieso die Scheiss-Alkis jede konstruktive und positive Stimmung und positive Änderungen in einem Verein/Firma mit aller Macht verhindern oder behindern.


Alkohol ist eine psychotrope Substanz - Links


http://psychowissen.jimdo.com/st%C3%B6rungen-durch-psychotrope-substanzen/

https://de.wikipedia.org/wiki/Abh%C3%A4ngigkeitssyndrom_durch_psychotrope_Substanzen

https://de.wikipedia.org/wiki/Psychotrope_Substanz

Die Frage, mit wieviel Alkohol im Blut jemand noch fliegen darf, ist einfach zu beantworten: 0,0 Promille (Null Komma Null Promille)!


Selbsttest auf Alkoholsucht

Wer herausfinden will, ob er von der Droge Alkohol süchtig ist, muss einfach mal mindestens 4 Wochen zu 100 % alkohol-abstinent leben. Entzugserscheinungen treten je nach Schwere der Sucht ab 1 Tag bis erst nach 10 bis 15 Tagen auf.
Spiegeltrinker (müssen immer Alkohol im Blut haben) dürften nach 1 Tag ohne Alkohol die ersten Probleme kriegen.
Der Standard-Alki wird nach ca. 7 bis 15 Tagen Probleme kriegen. Das tönt harmlos, ist es aber nicht, da selbst hier die Entzugserscheinungen derart heftig werden können, dass auch in diesem Fall bei einem Entzug medizinische Begleitung notwendig ist.
Die ersten Anzeichen für Entzugs-Erscheinungen können mindestens so aussehen, alles in und/oder Kombinationen möglich, je nach Schwere der Abhänigkeit sind auch die Entzugserscheiungen stärker:

Dann beginnt das Delirium Tremens evt. zusammen mit vorgenannten Symptomen:

Ist es soweit, gibt es nur noch folgende 2 Möglichkeiten:
Möglichkeit 1
Innert 60 Minuten mindestens 2 Liter Bier oder 0,7 Liter Wein reinschütten, was die Entzugserscheinungen aber möglicherweise kurzfristig nicht beseitigt, sondern lediglich stabilisiert, und dann einen begleiteten Entzug machen
Möglichkeit 2
notfallmässig (!) in den Spital und dort im Notfall seinen Selbsttest erklären



Alkohol-Süchtige haben in Vereinen und Firmen nichts verloren, also auch nichts zu suchen.